AKZENT City Hotel Kleve ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.cityhotelkleve.de/ und wurde am 10.07.2025 erstellt.
Das AKZENT City Hotel Kleve bietet seinen Gästen eine familiäre Atmosphäre und komfortable Zimmer (Standard & Superior) im Herzen von Kleve. Über unsere Website können Sie direkt Übernachtungen buchen – das Onlinebuchungstool DIRS21 der TourOnline AG führt Sie sicher durch den Buchungsprozess. Für unverbindliche Anfragen steht Ihnen zudem ein Kontaktformular zur Verfügung. Starten Sie Ihren Aufenthalt entspannt: Wir bieten kostenloses WLAN, Parkplätze am Haus und ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. Unsere digitalen Services sind barrierearm konzipiert – sollten Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Jacob van den Bosch
Lindenallee 37
47533, Kleve
+49 2821 72 63 0
info@cityhotelkleve.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.